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REHBOCK Jagdzeit: vom 15. April bis 30. Spetember
Das Gehörngewicht wird 24 Studen nach dem Abkochen mit kleinem Schädel (mit Nasenscheidewand, Stirn und Nasenbein) gewogen. Auf Wunsch des Jagdgastes kann das Gehörn auch mit grossem Schädel gewogen berechnet werden. In diesem Falle akzeptiert der Jagdgast geschätzte Abzugsgewicht der Trophäenbewertungskommission. Jagdzeit: 01. Oktober – 31. Januar
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